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Weltweit sind unterschiedliche Systeme zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien in Verwendung. Als Folge davon kann ein und derselbe Stoff - je nachdem, ob seine Einstufung z.B. in Europa, in den USA, in Indien oder in China erfolgte - sowohl als giftig und gesundheitsschädlich als auch als nicht gefährlich eingestuft werden. Dieser Umstand bringt nicht nur beim Transport und im Handel Probleme mit sich, sondern auch im Arbeitsschutz und für die Verbraucher.

Als einheitliches Rechtssystem für alle Chemikalien in der Europäischen Union wurde mit REACH (Registration, Evaluation, Authorisation of CHemicals - Erfassung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien) die Einführung einer neuen Chemikaliengesetzgebung beschlossen, um eine sichere Verwendung von Chemikalien bei allen Anwendungen zu fördern.

REACH regelt den Umgang mit (chemischen) Stoffen als solche, in Zubereitungen und in Erzeugnissen. REACH umfasst alle (chemischen) Stoffe, egal ob sie gefährliche Eigenschaften haben oder nicht.

Weitere Informationen:
www.wko.at/noe/reach
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